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Was das neue Barrierefreiheitsgesetz für Websites bedeutet

Aktualisiert: 28. Juli

Mit dem neuen Barrierefreiheitsgesetz sollen Websites und digitale Angebote für möglichst alle Menschen nutzbar werden. Ziel ist es, Barrieren im Internet abzubauen und eine inklusive Nutzung zu ermöglichen, egal ob jemand Seh- oder Hörprobleme hat oder motorische Einschränkungen.


Hier findest du die wichtigsten Punkte im Überblick:


  • Erfüllung der WCAG-Standards: Webseiten müssen den internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit, den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), entsprechen. Das betrifft z.B. klare Strukturierung, hohe Kontraste, verständliche Sprache und Alternativtexte für Bilder.


  • Zugängliche Navigation: Menüs und Links sollten auch ohne Maus bedienbar sein und z.B. mit Tastatur funktionieren. Überschriften und Texte sollten logisch strukturiert sein.


  • Alternativtexte und Medien: Bilder, Videos und Sounds brauchen eine Beschreibung, damit Nutzer mit Screenreadern sie erfassen können.


Regelmäßige Prüfungen

Betreiber sind verpflichtet, die Barrierefreiheit ihrer Websites regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf anzupassen.


Pflichten und Fristen

Für öffentliche Websites gilt die Pflicht, bis Ende 2025 barrierefrei zu sein. Für Unternehmen und Organisationen gibt es gestaffelte Übergangsfristen, je nach Größe und Art der Website.


Solltest du spezielle Fragen haben oder deine Website auf Barrierefreiheit prüfen lassen wollen, melde dich gerne bei uns. Wir führen einen kurzen Check durch und helfen dir bei den nötigen Anpassungen, damit deine Seite den Vorgaben entspricht.


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